Was zum 01.04.1980 abgeschafft wurde, kann jetzt wieder möglich werden!? Wie daran erinnerst du dich nicht mehr?!? 😉
Ehrlich gesagt war ich da auch noch nicht mal auf der Welt, aber wer seinen Autoführerschein vor dem 01.04.1980 bestanden hat, durfte noch 125ccm Leichtkrafträder fahren. Heute ist im normalen Autoführerschein Klasse B immerhin noch der Roller Klasse AM bis 50ccm und 45km/h drin.
Jetzt geht es weider einen Schritt Rückwärts und das ist nicht negativ gemeint. Der Gesetzgeber hat für 2020 folgendes beschlossen:
- Die Schlüsselzahl B196 wird eingeführt
- Dies erlaubt das Fahren von A1 Motorrädern
- Eckdaten sind 125ccm Hubraum, max. 15PS, max. 0,1kw pro KG Leermasse, keine VMAX
- Mindestalter 25 Jahre, mindestens 5 Jahre Führerschein Klasse B
- Ohne Prüfung, nur 4×90 min Theorie und mindestens 5×90 min Praxis
Ab wann geht`s los?
Voraussichtlich ab März 2020! Sobald die Motorradsaison wieder eröffnet ist. Dann besteht die Möglichkeit nach einer Kursschulung mit oben stehenden Inhalten, ohne Prüfung die Erlaubnis die Klasse A1 Motorräder zu fahren. Es wird jedoch die Klasse A1 nicht erteilt, sondern eine Schlüsselzahl B196 im Führerschein. Und dies erlaubt das Führen von A1 Motorrädern, nur in Deutschland!
Nach erfolgreicher Schulung erhälst du von uns eine Teilnahmebescheinigung, mit der du einen neuen Führerschein beantragen musst. Bitte beachte, dass es sich hier um eine der gefährlichsten Klassen handelt – die Zweiradklasse. Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber die Option Prüfung fälschlicher Weise weg gelassen.
Daher werden ich und meine Fahrlehrer offen und ehrlich deine Leistung beurteilen und diese offen kommunizieren, denn aus unserer Berufserfahrung zeigt sich hier, dass nicht jeder Mensch mit 5×90 Min. Praxis alle wichtigen Inhalte vermittelt bekommen kann. Daher werden wir Teilnehmenden, die unseren Empfehlungen nicht folgen nicht weiter ausbilden. Du erhälst von uns nach der ersten 90-minütigen Fahrt eine ernsthafte Einschätzung. Dach kannst du entscheiden, ob du weiter machst oder die Ausbildung beendest.
Hört sich schlimmer an als es ist. Aus unserer Erfahrung nach, reichen 5x 90 Minuten in der Regel aus, um alle wichtigen Inhalte zu vermitteln. Dies kann aber vorher niemand so genau sagen. Hier spielen viele Faktoren eine große Rolle, wie zum Beispiel Vorerfahrungen auf dem Roller, Motivation und Interesse, Umsetzungsvermögen in der Praxis, aber auch das Alter oder körperliche Einschränkungen.
Wir bitten dich unsere Empfehlungen sehr nah ans Herz gehen zu lassen, denn wir haben kein Interesse an mehr Verkehrstote. Das muss mal ganz klar gesagt werden.
Starten werden im März mit der Theorie. Hier musst du an dem klassenspezifischen Unterricht der Klasse A teilnehmen. Zu Beginn ist mit Startschwierigkeiten bei den Behörden zu rechnen, da sich die Info mit der Schlüsselzahl B196 auch erstmal rumsprechen muss. Wir werden da natürlich im Engen Kontakt mit dem Straßenverkehrsamt stehen, bitten aber gleichzeitig auch um eure Mithilfe und gebt uns eure Erfahrungen mit dem Straßenverkehrsamt. Des weiteren ist im ersten Jahr 2020 mit einer sehr hohen Nachfrage zu rechnen. Und denk daran, die Motorradsaison ist kurz.
Kosten der Kursschulung B196 (A1)
Die Kosten sind identisch mit den Kosten der A1 Ausbildung. Wir wollen uns an dem neuen Hype nicht bereichern. Rechnerisch kommst du bei 4x 90 Min Theorie und 5x 90 Minuten auf einen Mindestpreis von 689,00 Euro. Weitere Kosten können entstehen, wenn du nach 5x 90 Minuten deine Leistung noch nicht unter Beweis gestellt hast. Wie oben schon geschrieben, werden wir das nach der 1. Fahrt offen kommunizieren, damit keine bösen Überraschungen auf dich zukommen. Wir wollen hier offen und ehrlich mit dir umgehen. Die Beurteilung ist jedoch erst nach der ersten Fahrt möglich und nicht vorher am Bürotisch.
Weiterhin sind ca. 40 – 50 Euro für das neue Dokument Führerschein bei der Behörde fällig..
Hier gelangst di von unserem Beitrag zur Kursschulung B196 direkt zur Info Seite: https://fischers-fahrschule.de/fuehrerscheinklasse-b-196-a1/
Bitte beachtet hier die Formulierungen im §6b der FeV und Anlage 7b. (link weiter unten)
Zwar handelt es sich nur um eine Teilnahmebescheinigung. Aber dennoch sind dort Ziele definiert:
– sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen des A1-Leichtkraftrads
– Abschluss der Schulung: Nur wenn der Teilnehmende seine Fähigkeiten und Kenntnisse unter Beweiß stellen kann
Sollten wir also bei dir konkrete Zweifel daran haben, dann werden wir die Teilnahmebescheinigung nicht aushändigen. Leider werden wir oder auch andere Fahrschulen wieder der Buhmann sein. Daher verstehe ich auch nicht, dass der Gesetzgeber dies ohne Prüfung auf den Weg gebracht hat.
Da es ja heißt mindestens 5x 90 Minuten praktische Ausbildung, bitte ich um Verständnis, das nicht jeder dafür geeignet ist. Natürlich können wir dies auch im Vorfeld nicht wissen. Daher appellieren wir nur an wirklich Motorrad-Interessierte diese Kursschulung zu besuchen.
Im Zweifel müssen mehr Fahrstunden gemacht werden.
Der Ablauf bei uns
Verbindliche Anmeldungen können ab sofort gemacht werden. Nach der Anmeldung machen wir erst die 4x 90 min Theorie für die Klasse A bzw. A1, also den motorradspeziefischen Unterricht. Wer gerne mehr machen möchte ist herzlich eingeladen weitere Theorieunterrichte zu besuchen, natürlich kostenlos!
Danach werden wir die 5x 90 min Praxis planen, in der Regel auf ca. 3 Wochen verteilt. Bitte beachte, dass es bis zum ersten Termin immer Wartezeiten gibt, da Motorrad nun mal ein Saisongeschäft ist. Die aktuellen Wartezeiten sind durchschnittlich 6 Wochen, kannst du aber immer aktuell im Büro erfragen. Deshalb planen wir mit die die 5 Termine á 90 Minuten auch kompakt.
Danach bekommst du im Büro die Teilnahmebescheinigung, mit der du die Schlüsselzahl B196 beantragen kannst. Nach Erhalt des neuen Führerscheins darfst du nun Motorräder der Klasse A1 fahren.
Weiteres Interesse?
Dann ruft uns an…
in Hannover Döhren unter 0511 / 6002 1533
in Hannover Vahrenwald unter 0511 / 760 520 50
Links
Infosseite B196 (weitere Infos zur Klasse)
BGBL 14. Änderung der FeV (Gesetzestext)
Diese Seite wurde inhaltlich geändert am 12.01.2020