Automatikführerschein Klasse BA / B197 oder lieber doch Schaltung?!

Seit dem 01.04.2021 gibt es eine neue Möglichkeit der Führerscheinausbildung. Die Führerschein Automatikregelung wurde etwas erweitert, sodass man jetzt den Automatikführerschein machen kann und trotzdem Schaltwagen (Schaltung) fahren darf.

Hier erklären wir dir einmal welche Möglichkeiten du ab sofort hast, deinen Führerschein der Klasse B (Automatik und/oder Schalter) zu machen und welche Vor- und Nachteile dies mit sich bringt.

HIER EINMAL DIE 3 MÖGLICHKEITEN, WIE MAN HEUTE DEN FÜHRERSCHEIN MACHEN KANN!!!

 

Normale Führerscheinausbildung
Der Führerschein Klasse B wurde bisher in Deutschland mit über 95% auf einem Schaltwagen gemacht. Das heißt du machst deine Ausbildung und praktische Prüfung auf einem Fahrschulauto mit Schaltgetriebe. Du darfst nach bestandener Prüfung Schaltwagen, aber auch Automatikautos fahren. Diese Möglichkeit des Führerscheinerwerbs gibt es natürlich immer noch!!!

 

Automatikausbildung:
Der Führerschein Klasse B, kann auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt und die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Dann bekommst du bei Erteilung der Führerscheinkarte die Schlüsselzahl 78 eingetragen und darf nur Automatikfahrzeuge fahren.

 

B197 Schlüsselzahl:
neu ab 01.04.2021 / Die Schlüsselzahl B197
Hier kann man seine Ausbildung aufteilen auf einem Automatikfahrzeug und einem Schaltwagen. Wobei hier mindestens 10 Std. auf einem Schaltwagen durchgeführt werden müssen und eine Fahrschulinterne Testfahrt durchgeführt und bescheinigt wird. Die Prüfung kann dann auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt werden. Man bekommt hier die Schlüsselzahl B197 eingetragen. Man darf mit dieser Schlüsselzahl sowohl Schaltfahrzeuge, als auch Automatikfahrzeuge fahren.
WICHTIG: Bei einem Aufstieg auf z. B. BE oder C/CE wird bei einem Automatikfahrzeug auch eine Automatik Beschränkung eingetragen.

 

VORAB NOCH EINE INFO ZUR KLARSTELLUNG!
In den Medien wird sehr häufig verbreitet, dass die 10 Stunden auf einem Schaltgetriebe dazu kommen. Diese Formulierung ist so nicht ganz richtig. Das einzige, was „dazu“ kommt ist die 15minütige Testfahrt, die preislich einer Fahrstunde gleicht. Die 10 Fahrstunden können sowohl zu Beginn, in der Mitte oder auch ein Teil der Sonderfahrten damit gemacht werden. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Der Fahrlehrer muss sich bei der Testfahrt davon überzeugen, dass man euch mit einem Schaltwagen auf den Straßenverkehr los lassen kann 😉

Meiner Meinung nach hat also die damalige Automatikausbildung damit mehr oder weniger Ausgedient. Es ist zwar noch möglich, aber unserer Meinung nach Sinnlos. Außer es gibt eine Anordnung der Behörde auf Grund körperlicher Einschränkungen.

 

Hier einmal unser Meinung zur neuen Regelung B197 (Vor- und Nachteile)

VORTEILE:
– Automatikausbildung scheint einfacher, aber dennoch muss man mind. 10 Std. Schaltung fahren, und wenn man das danach immer noch nicht beherrscht auch etwas mehr. Aktuell machen nach unseren Erfahrungen etwa 3-5% der Fahrschüler den Führerschein auf Automatik
– Ein weiterer Vorteil ist, dass ich in der Fahrschule beides lerne. Ich habe vor 20 Jahren auf einem Schaltwagen gelernt und als ich das erste Mal Automatik gefahren bin, passiert das, was den meisten passiert. Man möchte aus Reflex die Kupplung treten und latsch voll auf die Bremse. Ist mir zum Glück beim Einparken passiert 😉
– Wir als Fahrschule haben schon seit Beginn 2014 Automatikfahrzeuge und auch Erfahrung in der Ausbildung.

NACHTEILE:
– Ich sollte mich vorher entscheiden, sonst habe ich später nochmals Rennerei bei der Führerscheinstelle und ggf. minimale Mehrkosten (ca. 50Euro)
– Die Planung von Fahrstunden wird leider erschwert. Aktuell hat jeder Fahrlehrer sein eigenes (Schalt-)Fahrzeug. Wir haben uns zu Beginn einfach mal 2 Automatikfahrzeuge geordert (Mini Countryman, etwas exotischen ;-). Aktuell teilen sich in Vahrenwald und Döhren je 4 Fahrlehrer je 2 Fahrzeuge. Somit sollte die Planung auch mittlerweile einfacher sein.
– Sollte man bei der Schlüsselzahl 197 (ohne Einschränkungen) später einmal eine Aufstiegsklasse machen, also z. B. Klasse BE (Anhänger) und macht dies ebenfalls auf Automatik, bekommt man hier leider einen Automatikeintrag 78 in der klasse BE erteilt. (Vielleicht ändert sich dies ja noch). Andernfalls müsste hier die Prüfung auf einem Schaltwagen abgelegt werden (sinnvoll?!?)

 

Unsere Empfehlung!
es ist und bleibt eure Entscheidung. Wir können sowohl die Klasse Schaltausbildung, aber auch die Kombi aus Schaltung und Automatik empfehlen (B197). Nicht zu empfehlen ist aktuell die reine Automatikausbildung, da man hier doch lieber auf B197 gehen sollte. Im Zeitalter des „Verschwindens“ von Schaltgetrieben müsst ihr euch einfach die Frage stellen, was Ihr wohl nach eurer Ausbildung fahren werdet.

P. S. Natürlich könnt ihr bei uns jederzeit umswitchen. Aktuell spielt der TÜV bei der Abnahme der Prüfung auch noch mit. Jedoch muss man wie oben schon beschrieben, anschließend den neuen Führerschein bei der Führerscheinstelle beantragen.

 

Info Aufhebung einer Automatikbeschränkung:
Du hast vor dem 01.04.2021 deine Führerscheinprüfung auf einem Automatikauto abgelegt und die Schlüsselzahl 78 in deinem Führerschein stehen? Somit darfst du kein Schaltfahrzeug fahren. Wenn du das ändern möchtest, kannst du dies mit der Schulung zu B197 machen. Du absolvierst 10 Übungsfahrten und eine 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltfahrzeug und wir Bescheinigen dies zur Vorlage einer Behörde!

 

Weitere Infos findest du hier…
–> direkt zur Seite der Klasse BA / B197
–> zu unseren Preisen (wir machen keinen Preisunterschied zwischen Schalter oder Automatik)

 

Für Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung
Döhren: 0511 / 6002 1533
Vahrenwald: 0511 / 760 520 50
eMail: info@fischers-fahrschule.de

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