Die Führerscheinklasse AM – „Rollerführerschein“

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Mindestausbildung Theorie und Praxis

Theorie Grundstoff Zusatzstoff
Ohne Vorbesitz 12 x 90 Min. 2 x 90 Min.
Praxis
Ohne Vorbesitz Übungsstunden nach Bedarf

Weitere Informationen

Mindestalter: 15 Jahre (Fahren im Ausland erst ab 16 Jahren erlaubt!)
Einschluß: keine (MOFAs dürfen natürlich gefahren werden)
Vorbesitz: keiner

Prüfungen: theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

Wichtig: Bei uns ist komplette Motorradbekleidung für die Ausbildung zum Motorradführerschein nötig. Diese Kosten musst du bitte mit einplanen, falls du noch keine hast.

Preise Rollerführerschein

Unsere Preise findest du hier (bitte anklicken).

Unsere Fahrzeuge

Peugot Kisbee

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